Die Beisetzung eines Angehörigen

Der Tod eines Angehörigen ist zugleich mit Trauer und einer schweren Zeit verbunden.
Ihr Pfarrer Ulrich Gantert steht Ihnen in dieser Zeit gern zur Seite.

Was tue ich, wenn ein Angehöriger gestorben ist?

Wenn ein Angehöriger verstorben ist, ist es natürlich wichtig, ein Bestattungsunternehmen aufzusuchen. Falls ihr Angehöriger der Kirche angehört hat oder sie selber Kirchenmitglied sind, ist es gut auch den zuständigen Pfarrer zu verständigen. Der Pfarrer kann Ihnen dann anbieten - bevor das Bestattungsunternehmen kommt - den Verstorbenen oder die Verstorbene - wenn sie Kirchenmitglied war - zu Hause auszusegnen. Außerdem kann schon zu diesem Zeitpunkt eine seelsorgerliche Begeleitung durch den Pfarrer beginnen. In der Folgezeit kann dann mit dem Bestattungsunternehmen und dem Pfarrer ein Termin für die Trauerfeier oder Beisetzung besprochen werden.

Was ist eine Aussegnung?

Nach der alten Tradition wurde von dem Verstorbenen im Haus Abschied genommen.
In vielen Dörfern gibt es diese Tradition der Aussegnung des Verstorbenen
im Wohnhaus noch immer.

Eine Trauerfeier in der Schlosskirche Salder

Kann der Verstorbene als Katholik auch von einem evangelischen Pfarrer beigesetzt
werden?

Wenn der oder die Verstorbene der katholischen Kirche angehört hat,
kann der oder die Verstorbene auch von einem evangelischen Pfarrer beerdigt werden.

Der Verstorbene war kein Mitglied der Kirche, kann dennoch eine Trauerfeier
durch einen Pfarrer stattfinden?

Wenn ein Verstorbener oder eine Verstorbene nicht der Kirche angehört, kann ein Pfarrer
keine Trauerfeier oder Beisetzung vornehmen, denn die Entscheidung des oder der Verstorbenen
soll auch über ihren Tod hinaus akzeptiert werden.
Trotzdem können sich die Angehörigen an ihren Pfarrer wenden und eine entsprechende
seelsorgerliche Begleitung durch den Pfarrer besprechen.

Welche Kosten entstehen bei der Beisetzung eines Angehörigen?

Neben den Kosten für Sarg, Grab und Kränze können noch Gebühren für die Nutzung der Friedhofskapelle/Kirche und die Inanspruchnahme des Organisten oder der Organistin hinzukommen.

Wer entscheidet über die Art der Beisetzung?

Oft äußern Menschen Wünsche hinsichtlich ihrer Beerdigung. Diese Wünsche sollten nach Möglichkeit auch respektiert werden. Wenn die Bestattungsform im Testament erwähnt ist, müssen Sie sich als Angehörige daran halten. Wenn keine Wünsche geäußert wurden, entscheiden die nächsten Verwandten. Sprechen Sie mit dem Pastor oder dem Bestatter hinsichtlich der Liedauswahl und der Möglichkeit besonderer Formen der Bestattung.