Ein architektonisches Glaubensbekenntnis des Erbprinzen August Wilhelm:
Der Neubau der Schlosskirche in Salder (1713-1717)

Einleitung

Der Kirchenbau entstand aus einer außergewöhnlichen landesgeschichtlichen Konstellation heraus, deren Betrachtung erst die notwendigen Hintergründe zu seiner Erklärung liefert. Der Neubau der Salderschen Kirche, als dessen Auftraggeber und Patron Erbprinz August Wilhelm von Braunschweig und Lüneburg fungierte, zeigt in beispielhafter Weise, wie im Zeitalter des Absolutismus die Kirchenarchitektur als Manifest landesfürstlicher Religionspolitik eingesetzt werden konnte.

Kirchenbau
Bauverlauf
Bau des Glockenhauses
Architekt Johann Caspar Völcker und Entwürfe
Das Leben Völckers
Architektur und Ausstattung
August Wilhelm - Patron und Auftraggeber
Festhalten am lutherischen Bekenntnis
Fazit

Der Kirchenbau

Erbprinz August Wilhelm und Salder

Schloss und Dorf Salder einschließlich des Kirchenpatronates befanden sich jahrhundertelang im Besitz der adeligen Familie von Salder (Saldern), die im Laufe des 17. Jahrhunderts mehr und mehr in finanzielle Schwierigkeiten geriet.
Nachdem der Besitz verschiedentlich verpfändet war, sah sich die Familie schließlich gezwungen zu verkaufen.
Um 1695/96 erwarb Erbprinz August Wilhelm von Braunschweig und Lüneburg (1662-1731), der Sohn und designierte Nachfolger des regierenden Herzogs Anton Ulrich, von Siegfried Christoph von Salder das Schloss und das Dorf Salder einschließlich aller Rechte.
August Wilhelm ließ sich das um 1600 erbaute Schloss in den folgenden Jahren als Sommersitz umgestalten. Die Entwürfe für diesen Umbau werden Hermann Korb zugeschrieben.
Das einflügelige Schlossgebäude bekam unter anderem einen neuen Hauptsaal; die Fassade wurde mit einem Mittelportal nebst Freitreppe, einem Frontispiz mit dem Monogramm des Bauherrn in einer Kartusche und einem inzwischen wieder entfernten Säulenvorbau versehen.
Der rechteckige Hof wurde annähernd symmetrisch mit Wirtschaftsgebäuden umbaut, welche die Anlage nach außen hin abschlössen. Ein Torgebäude im vorderen Wirtschaftsflügel gewährte Zugang.
Die Gesamtanlage wurde von einem Wassergraben umgeben, und an der Ostseite des Schlosses legte man einen geometrischen Barockgarten an.

Später schenkte August Wilhelm Salder und Watenstedt seiner dritten Gemahlin Elisabeth Sophie Marie von Holstein-Norburg, mit der er seit 1710 verheiratet war.
Sein jüngerer Bruder und, da August Wilhelm 1730 trotz dreier Ehen kinderlos starb, Nachfolger Ludwig Rudolf hob die Schenkung jedoch auf und beließ seiner verwitweten Schwägerin lediglich den Nießbrauch.
Dessen Sohn, Herzog Karl I., entzog ihr 1740 nach seinem Regierungsantritt gegen eine Entschädigung sämtliche Ansprüche auf Salder.
1709 (oder schon 1698) erwarb August Wilhelm zusätzlich in einem gesonderten Rechtsakt das Patronat über die Pfarrkirche des Dorfes. Unmittelbar darauf wurden erste Bauaktivitäten an dem Gotteshaus in Angriff genommen.

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Der Bauverlauf

Der Kirchenneubau in Salder wird in der bisherigen Forschung übereinstimmend auf die Jahre 1713-1717 datiert. Das Datum für den Baubeginn bezieht sich auf zwei in Steintafeln gehauene Inschriften oberhalb der Seitenportale, worin die Jahreszahl 1713 genannt wird.
Die Planungen haben jedoch offenkundig schon erheblich früher begonnen. Der Pastor von Salder berichtete in einem Schreiben an das Konsistorium vom 29. Juli 1705 über den schlechten baulichen Zustand seiner Kirche, insbesondere des Kirchturms.
Obwohl 1688 ein neuer Glockenstuhl eingebaut und 1695 Reparaturen an den "alten gewichenen und zerrissenen mürben Mauren" des Turmes durchgeführt worden wären, wäre doch alles vergebens gewesen.
Der Turm bedürfte endgültig eines Neuaufbaues, und zudem hätte "auch die Kirche, als welche ohndem, wenn die Gemeine zusammenkommt, zu enge fällt, hin und wieder ihre Baufälligkeit bißher sehr vermercken lassen." Die "Hohe Verordnung", dass der Turm "heruntergenommen" und das Gotteshaus erneuert werden sollte, war bereits ergangen.
Da die Gemeinde selbst den Kirchenbau nicht finanzieren konnte, bat Pastor Schmidt um die Bewilligung einer landesweiten Kollekte.
Laut Rechnung der Kirchenkasse Salder wurde schon 1705 eine Summe von 300 Talern oder 540 Gulden aus den Ersparnissen entnommen und dem Hauptmann v. Bock ausgehändigt, der im Auftrag des Erbprinzen August Wilhelm die Leitung des Bauprojektes übernehmen sollte.
1708 wurden letztmalig Ausbesserungen an den Fenstern der alten Kirche vorgenommen. Der Schieferdecker wurde zuletzt 1709 für die alljährliche Kontrolle des Schieferdaches entlohnt.

Dann aber duldete der einsturzgefährdete Zustand des alten Gotteshauses keinen weiteren Aufschub mehr, wie Oberamtmann Breymann, zugleich Pächter des Gutes Salder, dem Konsistorium am 6. Oktober 1709 brieflich berichtete:
"Denenselben werde gemüßiget gehorsambst anzuzeigen, welcher gestalt die unumgängliche Nothdurfft erfordert hat, die Kirche zu Salder nachdem dieselbe an verschiedenen Orten den Einfall gedrohet, abnehmen zu lassen. Wenn nun auch bey solcher ab- oder herunternehmung der beschädigten und baufälligen Örter sich befunden, dass das gantze Mauerwerck an besagter Kirchen so beschaffen, dass es alle miteinander muss abgenommen und neu gemachet werden", so wären größere Baumaßnahmen erforderlich, welche die Gemeinde aus eigener Kraft nicht finanzieren könnte.
Breymann, dem der Erbprinz die "auffsicht solchen Baues anbefohlen" hatte, ersuchte nun das Konsistorium erneut um die Bewilligung einer allgemeinen Landeskollekte zugunsten des Kirchenbaues in Salder und um eine klare Anweisung an den Pastor und die Altaristen, dass jene die angesparten Gelder aus den Kircheneinkünften für den Bau zur Verfügung zu stellen hätten.

Demzufolge begannen dringend nötige Reparaturarbeiten an der alten Kirche im Jahr 1709, wobei man sehr bald feststellte, dass eine Wiederherstellung unmöglich und ein vollständiger Neubau erforderlich war.
Dazu hatte Erbprinz August Wilhelm zunächst "den Oberhauptmann den Wohlgebohrenen Herrn á Bock zu einem Baw-Directoren erwehlet."
Dass v. Bock als "Bauherr" bezeichnet wurde, darf allerdings nicht in die Irre führen, denn er ist weder der Architekt noch der Auftraggeber des projektierten Baues.
Oberamtmann Breymann, der schließlich die Bauleitung vor Ort übernahm, ist in späteren Dokumenten mit dem gleichen Titel benannt worden. Für die nächsten vier Jahre schweigen die Quellen.
Es ist aber durchaus vorstellbar, dass die angespannte Finanzlage den tatsächlichen Baubeginn verzögert hat. August Wilhelm als Patron hatte zwar die Pflicht, einen finanziellen Beitrag zu dem Bau zu leisten, verfügte aber selbst auch nicht über allzu reichliche Mittel.

In jedem Falle arbeitete man spätestens 1713 am aufgehenden Mauerwerk, wie die in erheblicher Höhe angebrachten Inschriftsteine mit der Jahreszahl belegen. Im Sommer 1714 war der Rohbau unter Dach.
Die Schieferplatten für die Dachdeckung wurden aus den herrschaftlichen Schiefergruben in Goslar bezogen; Ende Juni erging eine entsprechende Anweisung seitens der Kammer an die Pächter der Schiefergruben, diese hätten den Schiefer "nach der gewöhnlichen Cammer-Taxe" abzugeben.
Eine große Zahl von Fuhrdiensten musste geleistet werden, um den Schiefer aus Goslar und die für die Unterkonstruktion der Dachdeckung benötigten Holzdielen aus Harzburg abzuholen.
9 Am 20. September 1714 wurde schließlich der Knopf auf den Turm aufgesteckt. Die Schieferdecker unter Führung von Meister Heinrich Daniel Wagener, die sämtlich aus Goslar stammten, vermerkten in der Turmknopfurkunde lobend, sie wären von Amtmann Breymann zu Salder "wohl bezahlt worden."

1714 wird dem Amtmann aus dem "Kirchen-Vorrath" eine weitere Geldsumme von 100 Talern oder 180 Gulden zum Kirchenbau ausgehändigt. Für 1717 verbucht die Kirchenrechnung schließlich eine Ausgabe von 9 Groschen "vor Raucher-Pulver bey Einweihung der Kirchen" sowie die Anschaffung neuer Bürsten, "die Kirche rein zu halten." Weitere Einzelheiten zum Bauverlauf sind mangels aussagekräftiger Quellen leider nicht bekannt.

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Der Bau des Glockenhauses 1768 - 1769

Die neu erbaute Kirche, so schön sie war, wies für ihren praktischen Gebrauch einen gravierenden Mangel auf: Ihr fehlte der Glockenturm.
Die Konstruktion der Kuppel besaß bei weitem nicht die nötige Stabilität, um das Gewicht dreier Glocken tragen und deren Schwingungen beim Läuten auffangen zu können. August Wilhelm hatte zwar noch zu Lebzeiten verfügt, es wäre ein Glockenturm zu errichten, doch sein Tod verhinderte die Ausführung.
Neben der Kirche war 1717 ein provisorischer Glockenstuhl aufgestellt worden, worin die Glocken aber dem Wetter und anderen äußeren Einflüssen ausgesetzt und daher höchst gefährdet waren.
Während des Siebenjährigen Krieges bekam die größte der drei Glocken aus unbekannter Ursache einen Sprung und musste umgegossen werden. Daraufhin wandte sich die Gemeinde im Mai 1768 an das Konsistorium und suchte um den Bau eines neuen Glockenstuhls nach.

Bereits zwölf Jahre zuvor hatte ein Gemeindeglied, der damalige Pächter der Salderschen Mühle namens Dietrich Schlemm, der Kirche ein Kapital in Höhe von 50 Talern für die Erbauung eines Glockenstuhles vermacht.
Da die größte Glocke schon einmal geborsten und auf Kosten der Gemeinde Salder umgegossen worden war und die Gemeinde neue Schäden an den frei und ungesichert hängenden Glocken zu Recht befürchtete, drängte sie auf Abhilfe.
Man berief sich auf die Baupflicht des Patrons, welche die Herren von Salder früher immer erfüllt hätten, und auf die Bestätigung aller Rechte der Gemeinde durch Herzog Karl I. bei der Übergabe des Gutes 1740.
Mit dieser Begründung beantragte Salder den Bau eines Glockenstuhles durch die Landesherrschaft, zumal "für die hiesige Gemeinde es lästig genug ist, dass sie die Fuhren dazu thun müssen, deren sie, wenn die vorige Kirche, die noch nicht baufällig gewesen, sondern welche der Gottseelichste Herzog August Wilhelm, nur bloß um auf dem von ihm acquirirten hiesigen Guthe, auch eine neue Kirche zu haben, lediglich der Zeit auf Fürstl. Kosten hat bauen lassen, stehen oder auch dieser Durchlauchtigste Herzog noch länger im Leben geblieben wäre, bei dem gleichfalls noch lange stehen könnenden Kirchthurm überhoben seyn können."

Diese Darstellung steht in klarem Widerspruch zu den Berichten aus der Planungsphase des Kirchenbaues, worin ausführlich über die Baufälligkeit des Kirchengebäudes, vornehmlich des Turmes, geklagt wurde.
Ein halbes Jahrhundert später behauptete die Gemeinde nun, der Kirchenbau wäre damals noch gar nicht erforderlich gewesen, sondern einzig und allein auf Veranlassung des Erbprinzen geschehen, der bei seinem Schloss eine neue Kirche hätte haben wollen - damit untermauerte sie ihre Forderung, die Herrschaft hätte auch den Bau des neuen Glockenstuhles zu bezahlen.
Die Wahrheit mag, wie so oft, in der Mitte liegen...
Mit ihrem Antrag reichte die Gemeinde einen Entwurf des Zimmermeisters Bercking ein. Die Behörde sprach zwar zunächst ihre Genehmigung aus, doch sehr schnell regten sich Zweifel an der Zweckmäßigkeit und Kostengünstigkeit des vorgelegten Entwurfes.
Zimmermeister Bercking hatte einen zweigeschossigen Glockenstuhl unter einem hohen Walmdach geplant.
Schließlich wurde ein anderer Zimmermann, Meister Johann Erdmann Krüger, beauftragt, dessen Entwurf auf Zustimmung stieß und, nachdem am 14. Juni 1769 die endgültige Baugenehmigung ergangen war; in demselben Jahr ausgeführt wurde.

Die alten Bronzeglocken wurden im Luthergedenkjahr 1883 durch die Firma Radler in Hildesheim umgegossen.
Dabei wurde die größte Glocke mit einem Lutheremblem geschmückt. Im l. Weltkrieg mussten die Bronzeglocken an den Reichsmilitärfiskus abgegeben werden; sie wurden am 24. Juni 1917 in einem festlichen Gottesdienst verabschiedet. Es wurden für 2.200 Mk. drei neue Stahlglocken gekauft, welche die Firma J. F. Weule aus Bockenem am 14. Juli 1917 lieferte. Diese Stahlglocken befinden sich bis heute im Glockenhaus.

Das Glockenhaus wurde zuletzt 1993 renoviert. Das Dach wurde neu eingedeckt und eine Fachwerkrenovierung durchgeführt. Zusätzlich wurden Lamellen als Schallblenden angebracht.

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Der Architekt Johann Caspar Völcker und die Entwürfe zur Kirche in Salder

Der Entwurf zu der neuen Kirche in Salder wird in der bisherigen Forschung übereinstimmend dem Wolfenbütteler Landbaumeister Hermann Korb zugeschrieben.
Hinweise auf Korb existieren im Archiv jedoch nicht, und allein die Argumentation mit stilistischen Merkmalen kann in einer Zeit, als der Kirchenbau eine Angelegenheit der Landesherrschaft war und das gesamte Bauwesen im Lande stark reglementiert wurde, nicht überzeugen.
In der Tat war es ein anderer, der für den Entwurf verantwortlich zeichnete: der Oberst und Festungsbaudirektor Johann Caspar von Völcker.

Als Kirchenbau Johann Caspar Völckers ist die Pfarrkirche St. Andreas in Seesen bekannt.
Nachdem ein Stadtbrand 1673 den mittelalterlichen Vorgängerbau zerstört hatte, wurde ein Neubau, der zugleich als Hof- und Schlosskirche für das fürstliche Jagdschloss diente, in den Jahren 1695-1702 als gedrungener längsrechteckiger Emporensaal mit kurzen Querarmen und Rundapsis errichtet.
Der Altar steht auf einem ovalen Podest und wird von einem Baldachin auf acht korinthischen Säulen überspannt, welcher die Kanzel trägt. Darüber schwebt der von der Decke abgehängte Schalldeckel.
Durch die weit vorgezogene Empore im Langhaus, die kurzen Querarme und die dem Altar hinterfangende Apsis besitzt die Raumwirkung eine starke Tendenz hin zum kreuzförmigen Zentralbau.
Planzeichnungen zu den Kirchenbauten in Seesen und Salder lagern in der Herzog August-Bibliothek in Wolfenbüttel.

Ein erster Entwurf für den Kirchenbau in Salder, beschriftet: "Saldersches Kirchen Dessein so aber nicht gebauet", greift genau denselben Grundrisstyp auf, der nur in Details wie den Proportionen der Querarme und dem runden Kanzelaltaraufbau mit nur vier Säulen von der Seesener Lösung abweicht.
Dieser unsignierte Entwurf ist dem Architekten der Kirche in Seesen, also Johann Caspar Völcker, zuzuschreiben.
In derselben Mappe befindet sich ein Satz von Plänen zum realisierten Kirchenneubau in Salder. Außer den beiden Erdgeschoßgrundrissen gehören dazu ein Grundriss des Emporengeschosses, zwei Horizontalschnitte durch das Mauerwerk in Höhe der Fenster, ein Horizontalschnitt durch den Ansatz der Kuppel und des Deckengewölbes, ein Längsschnitt und eine Ansicht des Orgelprospekts.
Auf der Rückseite des Längsschnittes, der am aufwendigsten von allen Plänen gezeichnet und noch dazu farbig aquarelliert ist, hat der Urheber notiert:

"Salderisches Kirchen Dessein wie es würcklich ausgeführt, dies ist Mein Concept so Ich selber gezeichnet, oben die Couple ist etwas verendert undt vor die Fenster einwerts Balcongs gemacht, auch an jeder Mauer Ecke des Kreuzes 2 Ionische Colonen auffgeführet so die Couple mit tragen. Völcker."
Somit ist die Zuschreibung der Kirche zu Salder eindeutig geklärt:
Nicht Hermann Korb erstellte den Entwurf, sondern Johann Caspar Völcker.

Völckers Pläne entsprechen dem ausgeführten Bau bis auf einige Details, welche er selbst in seiner Anmerkung auf der Rückseite des Längsschnittes benennt. Diese Änderungen, die offenbar erst während der Bauarbeiten beschlossen wurden, betreffen vor allem die Gestalt der Kuppel.
Völcker hatte eine halbkugelförmige Kuppel über einem achtseitigen Tambour geplant, deren Spitze ein Obelisk mit Knauf und Kreuz bekrönen sollte.
Den inneren Abschluss bildet in seinem Entwurf ein achtteiliges Klostergewölbe. Eine Kuppel wurde als besonderes Auszeichnungs- bzw. Hoheitsmotiv verstanden. Wahrscheinlich wegen des bautechnischen Aufwandes und der damit verbundenen Kosten unterblieb jedoch die Ausführung.
Stattdessen wurden auf den achteckigen Unterbau zwei geschweifte Haubengeschosse aufgesetzt.
Aufgrund finanzieller Engpässe musste offenbar gespart werden. Welsche Hauben dieser Art wurden in der Zeit um 1700 bei Turmabschlüssen und Dachreitern häufig gewählt, so dass sie zum Standardrepertoire der damaligen Zimmerleute gehörten.
Schwierigkeiten könnten sich lediglich dadurch ergeben haben, dass die Spannweite der Salderschen Vierungskuppel weitaus größer war als der Durchmesser eines üblichen Turmes oder Dachreiters.

Daneben gab es kleinere Änderungen an den dekorativen Elementen der Innenausstattung. Die stuckierten ionischen Pilaster an den Ecken der Vierung, welche optisch die Kuppel zu tragen scheinen, hatte Völcker nicht vorgesehen.
An dieser Stelle wurde der Raum durch den zusätzlichen architektonischen Schmuck in seiner Bedeutung aufgewertet. Säulenordnungen waren in der frühen Neuzeit nicht beliebig einsetzbar, sondern galten als Bestandteil der Prachtbaukunst, die allein höfischen Kreisen für ihre Repräsentationsbauten vorbehalten waren.
Der Kirchenraum zeigt dadurch seinen Rang als Hofkirche.

Ferner wurden die Balkons unter den Fenstern an den schräggestellten Wandflächen des Kuppelraumes hinzugefügt. Diese haben keine praktische Funktion, da es keinen Zugang gibt.
Sie sind nur erreichbar, indem eine Leiter angestellt wird, und können daher höchstens für Reinigungs- oder Reparaturarbeiten genutzt werden. Ansonsten sind sie reine Dekorationselemente, die den hohen Kuppelraum optisch unterteilen.

In seiner ganzen Struktur und Disposition folgt der Bau hingegen den Vorgaben aus Völckers Entwurf. Sogar der Orgelprospekt entspricht der Zeichnung des Architekten, abgesehen davon, dass die Flammenvasen auf den äußersten Gesimsen durch musizierende Engel ersetzt worden sind.

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Näheres zur Person Völckers

Der am 21. Januar 1655 in Lüneburg geborene Johann Caspar Völcker trat 1767 als Kondukteur in die Dienste des Herzogs von Braunschweig-Wolfenbüttel. Seine Ausbildung als Baumeister erhielt er zunächst im Militärbauwesen.
Nachdem er 1682 zum Fähnrich ernannt worden war, schickte man ihn auf Reisen nach Frankreich und in die Niederlande, wo er den Festungsbau an den modernsten Befestigungswerken seiner Zeit studierte.
1685 wurde er zum Kapitän, 1690 zum Major der Artillerie befördert. Die Herzöge Rudolf August und Anton Ulrich beschlossen 1692, um die Stadt Braunschweig eine zeitgemäße Bastionärbefestigung anzulegen, und übertrugen Völcker die Leitung der Festungsbauarbeiten.
Vier Jahre später wurde er zum Festungsbaudirektor ernannt, 1703 zum Oberst befördert, 1706 in den Adelsstand erhoben und 1726 zum Generalmajor ernannt.

Der Festungsbau in Braunschweig wurde sein Lebenswerk, dessen Vollendung er nicht mehr erlebt hat. Völcker verstarb am 10. September 1730 und wurde im Braunschweiger Dom beigesetzt.

Völcker war einer jener typischen Ingenieuroffiziere der frühen Neuzeit, die über eine militärische Ausbildung zur Architektur kamen, und ist heute im wesentlichen als Festungsbaumeister bekannt. Dennoch hat er sich auch mit der Zivilbaukunst beschäftigt.
Von 1694-1709 oblag ihm neben dem Festungsbau auch die Aufsicht über das Bauwesen in der Stadt Braunschweig. Alle in der Stadt in jenen Jahren errichteten herrschaftlichen und bürgerlichen Bauten müssten demzufolge auf eine Beteiligung Völckers an der Planung überprüft werden.
Von Völcker stammt außer Seesen ebenfalls die evangelische Pfarrkirche in Groß-Schwülper (Kreis Gifhorn), wo an einen spätgotischen Westturm in den Jahren 1709-1711 ein neuer Gemeinderaum als längsgerichteter Saal mit halbrundem Abschluss und Kanzelaltar angefügt wurde. Ferner wird ihm das 1696-1704 errichtete Domänengebäude in Greene bei Kreiensen (Kreis Nordheim) zugeschrieben.

Erbprinz August Wilhelm hat somit für den Neubau seiner Patronatskirche zwar nicht den Landbaumeister, nämlich Hermann Korb, nach Salder geholt, wie man bisher annahm, aber einen ebenso erfahrenen Baumeister, der als hochrangiger Offizier eine wahrscheinlich noch wichtigere Stellung in der höfischen Rangordnung einnahm als Korb.
Seine 1706 erfolgte Erhebung in den Adelsstand deutet daraufhin, dass er bei der Herrschaft ein großes Ansehen genossen hat. Durch die Kirchenbauten in Seesen und Groß-Schwülper hatte er bereits auf dem Gebiet der Sakralarchitektur Erfahrungen gesammelt.
Es ist nicht auszuschließen, dass er darüber hinaus noch weitere Kirchen im Herzogtum Braunschweig-Wolfenbüttel entworfen hat. Beispielsweise liegt zwischen den Salderschen Plänen ein Grundrissplan zu einer Kirche "nach dem Ambt Stiege", ein quergerichteter Bau, der größte Übereinstimmung mit Salder aufweist.

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Das Kirchengebäude: Architektur und Ausstattung

Der Grundriss der Kirche besitzt die Form eines Kreuzes mit zwei verkürzten Armen. Der zentralisierende Charakter der zweifach achsensymmetrischen Großform wird zusätzlich durch die achtseitige Kuppel über der Vierung betont. Von außen ist die innere Einrichtung des Raumes nicht ablesbar.
Die Dächer aller vier Kreuzarme erreichen die gleiche Firsthöhe, keine der schlichten Putzfassaden wird mit architektonischen Mitteln besonders ausgezeichnet. Die Stirnflächen der Kreuzarme werden durch eine Achse aus rundbogigem Portal und weit oberhalb angeordnetem Rundfenster gegliedert, an den Seitenwänden der längeren Kreuzarme gibt es jeweils ein Rundbogenfenster. Die heute glatt verputzten Wandflächen, die das Erscheinungsbild des Gebäudes entscheidend prägen, waren früher nur mit einer Schlämme steinsichtig überzogen, welche die Oberfläche des Bruchsteinmauerwerks durchscheinen ließ und die Eckquader ganz aussparte.

Die achtseitige äußere Hülle der verschieferten Kuppel mit ihrer geschweiften Haube und der bekrönenden Laterne wirkt wie ein überdimensionierter Dachreiter mit der typischen Welschen Haube, die in der Zimmermannskunst des frühen 18. Jahrhunderts weit verbreitet war.
Ihre Position auf dem Kreuzungspunkt der Dächer und ihr Durchmesser deuten nur an, dass sich darunter eine Vierungskuppel verbirgt. Die von Völcker konzipierte, auch nach außen sichtbare halbrunde Kuppel wurde vermutlich aufgrund bautechnischer Schwierigkeiten und zu hoher Kosten verworfen.

Erst die Inneneinrichtung macht den Bau zur Quersaalkirche.
Unter einem Quersaal ist ein Raum zu verstehen, worin das liturgische Zentrum mit Altar und Kanzel nicht an der Stirnseite plaziert ist, sondern in der Mitte einer Breitseite, so dass die Querachse des Raumes seine Hauptachse darstellt.
Der nordöstliche kurze Kreuzarm wird hier durch eine zweigeschossige hölzerne Wand vom Hauptraum abgetrennt. An ihrem mit Logenfenstern versehenen oberen Geschoss ist die Kanzel angebracht. Auf der Empore darüber ist die Orgel untergebracht, deren Prospekt über die Brüstung hinausragt, da er unter dem Bogen nur äußerst wenig Platz hat.
Am Mittelturm des Orgelprospekts ist das Wappen des Herzogshauses Braunschweig-Lüneburg angebracht, versehen mit einem Spruchband, dessen lateinische Inschrift den Namen des Bauherrn und Patrons, Herzog August Wilhelm, nennt.
Der blockförmige hölzerne Altar steht vor der Kanzelwand.

In den gegenüberliegenden kurzen Kreuzarm wurde die Herzogsprieche eingezogen, die sich heute als offene Empore präsentiert, aber ursprünglich durch eine verglaste Fensterfront abgeschlossen wurde.
In die beiden längeren Kreuzarme sind Gemeindeemporen mit ansteigenden Bankreihen eingepasst. Die geringe Spannweite der Emporen ermöglichte eine stützenfreie Konstruktion. Das gesamte Gestühl im Parterre wurde 1962 durch Einzelstühle ersetzt.
Ein Grundriß von 1890 zeigt jedoch, dass auch unten die Bänke auf die Längsachse des Raumes ausgerichtet waren, so dass die gesamte Dorfgemeinde seitlich zum liturgischen Geschehen saß. Den geraden Blick auf Kanzel und Altar hatte man nur von der Herzogsprieche und den ebenfalls zum Schloss, später zur Domäne, gehörigen Plätzen darunter.

Eine Flachdecke mit hoher Kehle bildet den oberen Raumabschluss. Korbbögen auf stuckierten ionischen Kolossalpilastern tragen die Vierungskuppel. Über dem Vierungsquadrat wird ein regelmäßiges Achteck aus der Deckenfläche ausgeschnitten, das ein Umgang mit Balustrade umgibt. Dadurch wird der Einblick in das Kuppelgeschoss gewährt, welches sein Licht durch vier Rundbogenfenster in den schräggestellten Wänden erhält.
Unter den Fenstern wurden, abweichend von Völckers Entwurf, Balkons angebracht, deren Brüstungen der Balustrade des Umgangs gleichen. Der Gemeinderaum erreicht eine lichte Höhe von 8,80 m, die Kuppel setzt dem noch weitere 9,20 m hinzu. Der Kuppelraum schließt ebenfalls in einer flachen Decke mit Voute ab, so dass die Bezeichnung "Vierungsturm" wahrscheinlich treffender wäre.

Das äußere Erscheinungsbild der Schlosskirche in Salder weist Ähnlichkeiten mit der Pfarrkirche in Kissenbrück auf. Hier entstand ein kreuzförmiger Zentralbau, dessen Grundriss aus der Durchdringung von Achteck und griechischem Kreuz gebildet wird. Auf dem Kreuzungspunkt der Dächer sitzt ein achteckiger Haubendachreiter mit Laterne.
Der östliche Kreuzarm wurde durch den Kanzelaltar abgetrennt. In die übrigen Arme wurden doppelgeschossige Emporen eingezogen. Auf der unteren Empore gegenüber der Kanzel befand sich der Herrschaftsstand. Der Mittelraum wird von einem kuppelähnlichen Klostergewölbe überspannt. Eine Öffnung im Scheitel des Gewölbes lässt von oben her Licht in den Kirchenraum einfallen. Dadurch wird die Raumwirkung noch stärker zentralisiert.

Die Kirche brannte 1944 aus und wurde nach dem 2. Weltkrieg in veränderter Gestalt wieder aufgebaut, so dass von der ursprünglichen Ausstattung nichts erhalten ist.
Johann Caspar Völckers Quersaalkirche in Salder zeigt zudem auffallende Übereinstimmungen mit einem Musterentwurf des Architekturtheoretikers Leonhard Christoph Sturm von 1712.
Dieser veröffentlichte 1712 eine Schrift mit dem Titel: "Architectonisches Bedenken von protestantischer kleinen Kirchen Figur und Einrichtung." Ausgehend von einem konkreten Bauvorhaben spielt Sturm darin unterschiedliche geometrische Grundrissformen durch und erläutert ihre Vorzüge und ihre Nachteile für protestantische Kirchengebäude.

Darin kommt er zu dem Schluss,dass die am besten für eine protestantische Kirche geeignete Form der quergerichtete rechteckige Saal sei.

Sturms Entwurf von 1712 zeigt einen rechteckigen, extrem in die Breite gestreckten Quersaal mit Frontrisalit und rückwärtig angefügtem Turm. Im Unterschied dazu wird in Salder der Turm durch eine Vierungskuppel beziehungsweise einen Vierungsturm ersetzt, so dass in der kurzen Achse zwei symmetrische Kreuzarme ausgebildet werden können.
Die Proportionen des Quersaales in Salder sind nicht ganz so extrem wie bei Sturm, aber mit annähernd 3:1 immer noch stärker in die Breite gestreckt als bei den meisten anderen Quersaalkirchen.
Sturms Plan entsprechen die in die Kreuzarme eingespannten tiefen Gemeindeemporen und die durch Fenster abgeschlossene herrschaftliche Loge im Risalit bzw. Kreuzarm dem liturgischen Zentrum gegenüber, außerdem die Prinzipalwand, die den Turmraum bzw. den rückwärtigen Kreuzarm vom Hauptraum abtrennt, so dass allein das Querrechteck als Innenraum wahrgenommen wird.

Leonhard Christoph Sturms erster Musterentwurf zu einer Querkirche wurde 1712 gedruckt, also ein Jahr vor dem wahrscheinlichen Baubeginn in Salder.
Dass Johann Caspar Völcker und sein Auftraggeber, Erbrpinz August Wilhelm, Sturms Schrift in der Planungsphase für die Saldersche Kirche vorliegen hatten, erscheint durchaus plausibel, denn Sturm besaß nachweislich Verbindungen zum Wolfenbütteler Hof.
Es ist auffallend, dass der bereits in Seesen ausgeführte kreuzförmige, längsgerichtete Bautyp, den Völcker mit leichten Abwandlungen in seinem ersten Plan für Salder wiederholt hatte, abgelehnt worden ist zugunsten eines quergerichteten Raumtyps, der in der Sakralarchitektur der damaligen Zeit eine ganz moderne Form darstellte.
Zwar wurden die ersten querorientierten evangelischen Kirchen, beginnend mit der Stuttgarter Schlosskapelle um 1560, schon im Reformationsjahrhundert errichtet, doch der Dreißigjährige Krieg unterbrach die Entwicklung einer protestantischen Baukunst in den Ländern des Reiches.

Erst im letzten Viertel des 17. Jahrhunderts zeichneten sich spezifisch protestantische Bauformen ab, die ab etwa 1700 größere Verbreitung erfuhren.
Im Herzogtum Braunschweig-Wolfenbüttel war schon 1674-1683 eine erste Quersaalkirche errichtet worden, und zwar die St. Salvatorkirche in Zellerfeld.

Die Querkirche ist nach frühneuzeitlicher Auffassung für den evangelischen Gottesdienst besonders geeignet. Eine katholische Kirche benötigt einen abgetrennten Chorraum, zu dem nur die Priester Zutritt haben.
Eben dies entfällt in der evangelischen Theologie. Gemäß Luthers Lehre vom Priestertum aller Gläubigen hat der Pfarrer im Gottesdienst zwar besondere Aufgaben, aber er gilt als Teil der Gemeinde, die als Gemeinschaft gleichberechtigter Christen verstanden wird. Die Gemeinde kann sich daher im Kreis um das liturgische Zentrum herum versammeln.
Die lange Predigt in den evangelischen Gottesdiensten, welche durchaus mehrere Stunden dauern konnten, macht die Aufstellung von festem Gestühl notwendig. Den Kreis ganz zu schließen, so dass ein Teil der Gemeinde im Rücken des Predigers säße, wäre weniger günstig.
Im Halbkreis oder in Hufeisenform um ein Zentrum, das an der Breitseite des Raumes liegt, lassen sich wesentlich mehr Sitzplätze in ausreichender Nähe zu Kanzel und Altar mit guten Sichtbedingungen anordnen als in einem längsgerichteten Raum mit hintereinander stehenden Bankreihen. Durch das Einziehen von einer oder mehreren zusätzlichen Emporen gewinnt man noch mehr Plätze.
Sturm verwendet in seinem Entwurf ausgesprochen tiefe Emporengeschosse, um die Zahl der verfügbaren Sitzplätze bis an die Grenzen des Möglichen zu steigern.

Sturm entwirft in seinen Schriften keine einfache Dorf- oder Stadtkirche, sondern eine Hof- und Pfarrkirche für eine Residenzstadt, die einer großen Gemeinde Platz bieten muss, zu der alle gesellschaftlichen Schichten gehören.
Gleiches gilt für Salder, wenn auch in kleinerem Rahmen. Zu den grundsätzlich vorhandenen Ausstattungsstücken Kanzel, Altar, Orgel, Gemeindegestühl und -empöre kommt in einer mehr oder weniger regelmäßig vom Hof besuchten Kirche noch ein weiteres Ausstattungsstück, für das ein angemessener Platz im Kirchenraum gefunden werden muss: der Herrschaftsstand.
Dem Landesherrn als oberstem Kirchenherrn und Landesbischof, der an der Spitze der Rangordnung in der Gemeinde steht, gebührt vom Prinzip her der akustisch wie optisch beste Platz in der Kirche. Die Lösungsmöglichkeiten sind vielfältig. Die herrschaftliche Loge kann auf der Westempore gegenüber vom liturgischen Zentrum plaziert werden, was in Längsräumen den Nachteil hat, dass der Abstand zum gottesdienstlichen Geschehen sehr groß ist, oder seitlich, entweder auf der Empore oder unten im Schiff, wodurch aber die Hauptachse des Raumes verlassen wird.

In einem quergerichteten Kirchenraum ergibt sich der optimale Ort für die Herrschaftsloge geradezu von selbst: in der Hauptachse, dem liturgischen Geschehen gegenüber und trotzdem in nicht zu großem Abstand, da die Mittelachse die kürzere Achse des Raumes darstellt. Die beiden gleichermaßen erwünschten Vorzüge - Nähe oder Symmetrie -, die in einer Längskirche gegeneinander abgewogen werden müssen und immer nur zu Kompromißlösungen führen können, lassen sich in einer Querkirche problemlos realisieren. Daher sind Querkirchen besonders geeignet für Residenzkirchen, die für eine Hofgemeinde und zugleich eine Stadt- oder Dorfgemeinde ausreichend Platz bieten müssen und in denen ein Herrschaftsstand in bevorzugter Lage benötigt wird. Es handelt sich demnach bei der Querkirche zum einen um eine typisch evangelische Raumform, die von Lutheranern wie Reformierten gleichermaßen verwendet wird, und zum zweiten um eine besonders geeignete Form für Kirchen, die in irgendeiner Weise von der Landesherrschaft genutzt werden.

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August Wilhelm als Patron und Auftraggeber

Die Religionspolitik im Herzogtum Braunschweig-Wolfenbüttel und die Konversion Herzog Anton Ulrichs zum katholischen Glauben

In der Stadt Braunschweig selbst wurde zwar schon sehr früh, nämlich im Jahre 1528, durch Johannes Bugenhagen die Reformation eingeführt, doch im übrigen Herzogtum wurde dies erst nach dem Tode Herzog Heinrichs des Jüngeren 1568 unter der Regierung von Herzog Julius, der selbst seit langem der evangelischen Lehre anhing, möglich.

Die welfischen Territorien hielten in der Folgezeit durchweg am Luthertum fest und wurden damit auch in der internationalen Politik der protestantischen Reichsstände zu einer zuverlässigen Größe. Das Luthertum blieb unangefochten die verbindliche Landeskonfession für Herrschaft und Untertanen, deren Erhalt von den Herzögen garantiert wurde und welche das religionspolitische Klima im Land bestimmte.

Herzog Rudolf August (1627-1704), der als ältester Sohn Herzog Augusts des Jüngeren 1666 die Regierung übernommen hatte, ernannte 1685 seinen jüngeren Bruder Anton Ulrich (1633-1714) zum Mitregenten und zog sich in der Folgezeit mehr und mehr aus den Regierungsgeschäften zurück.
Nach Rudolf Augusts Tod 1704 war Anton Ulrich dann auch rechtlich Alleinherrscher. Er erwarb sich größten Ruhm durch seine Betätigung in allen Gebieten der Kultur und der Künste, doch politisch konnte er wenige Erfolge verbuchen.
1692 hatte die jüngere Linie des welfischen Hauses, Braunschweig-Lüneburg in Hannover, die Kurwürde bekommen. Die jüngere Linie hatte somit die ältere Linie überflügelt. Für den amtierenden Regenten der Linie Braunschweig-Wolfenbüttel, den Senior des Welfenhauses, muss das einen schweren Schlag bedeutet haben.

Anton Ulrich strebte in seinen letzen Regierungsjahren verstärkt nach einer politischen Annäherung an den Kaiserhof in Wien. Welche konkreten Ziele er damit verfolgte, lässt sich nicht mit letzter Sicherheit bestimmen - sei es, dass er für sich selbst und sein Haus ebenfalls auf die Kurwürde hoffte, sei es, dass er sich um den Erwerb des Hochstiftes Hildesheim bemühte, was einen erheblichen territorialen Zugewinn bedeutet hätte.
Jedenfalls trieb er seine kaiserfreundliche Politik mit allen Mitteln voran. Ab 1703/04 verhandelte er mit Wien über eine Vermählung seiner Enkelin Elisabeth Christine, der Tochter seines in Blankenburg residierenden jüngeren Sohnes Ludwig Rudolf, mit dem Bruder des regierenden Kaisers.
Um in das Kaiserhaus einheiraten zu können, musste die Braut - gegen ihren Willen, aber darauf wurde keine Rücksicht genommen - zum katholischen Glauben konvertieren.

1707 legte Elisabeth Christine in Bamberg das katholische Glaubensbekenntnis ab, ein Jahr später heiratete sie den späteren Kaiser Karl VI. In der Geistlichkeit des Herzogtums Braunschweig-Wolfenbüttel regte sich lautstarker Protest, deren Wortführer daraufhin aus ihren Stellungen entlassen wurden.

Zwei Jahre nach seiner Enkelin trat Anton Ulrich selbst im hohen Alter von 77 Jahren zum katholischen Glauben über. Er vollzog seine Konversion zunächst Ende 1709 im Geheimen, denn ihm dürfte bewusst gewesen sein, wieviel Staub sein Glaubenswechsel im Lande selbst und über dessen Grenzen hinaus aufwirbeln würde.
Am Karfreitag, dem 18. April 1710, bekannte er sich dann öffentlich im Dom zu Bamberg, wo auch Elisabeth Christine ihre Konversion vollzogen hatte, zur katholischen Kirche.
Am Gründonnerstag hatte, wie dem Erbprinzen August Wilhelm durch seinen Sekretär Julius Basilius Pape berichtet wurde, sein Bruder Ludwig Rudolf mit Ehefrau und Tochter sowie vier anderen Personen vom Hofe in Braunschweig die Kommunion gefeiert.
Außerdem wäre für die Reliquien des Braunschweiger Stadtheiligen St. Autor (Auctor), die in der Ägidienkirche verwahrt würden, ein neuer Reliquienschrein angefertigt worden. Zudem wusste Pape von dem Gerücht, dass Herzog Anton Ulrich angeblich eine Reise nach Rom plante.

Sehr bezeichnend für die Stimmung innerhalb der Geistlichkeit des Herzogtums und am Hofe selbst ist ein Schreiben, das vier hochrangige Regierungsmitglieder aufsetzten, als die ersten Gerüchte von der Absicht des Regenten, katholisch zu werden, durchsickerten.
Der Herzog hatte eine Reise angetreten, ohne den engsten Vertrauten in der Regierung davon Mitteilung zu machen, was diese misstrauisch stimmte.
Die Geheimen Räte Probst v. Wendhausen, F. v. Steinberg, U. Lüdecke und H. L. v. Schleinitz ermahnten in ihrem Brief den Landesherrn ernstlich, sich über die Konsequenzen eines solchen Schrittes im klaren zu sein.
Gegenüber einem absolutistischen Fürsten nehmen sie sich als dessen Untergebene einen bemerkenswert deutlichen Ton heraus. Die Verfasser hofften anscheinend noch, dass der Herzog ihnen die Unwahrheit der Gerüchte bestätigen würde.
Trotz aller vorsichtiger Formulierungen hielten sie es jedoch für denkbar, dass etwas Wahres daran sein könnte, und versuchten, den Herzog doch noch umzustimmen.
Sie argumentierten zum einen mit dessen Position in der Reichspolitik. Sein bis dato hohes Ansehen vor allem bei den evangelischen Fürsten würde erheblich geschmälert, weil er ihnen nicht mehr als zuverlässiger Bündnispartner gelten würde.
Außerdem fürchteten sie, der Landesherr würde das Vertrauen und die Liebe seiner treuen Untertanen verlieren. Damit meinten sie wohl weniger den ,gemeinen Mann' auf dem Lande als vielmehr die einflussreichen Persönlichkeiten am Hof und in der Landesverwaltung (einschließlich ihrer selbst) und die Landstände.
Der Brief enthält zwischen den Zeilen eine vorsichtige, aber unmissverständliche Warnung.

Erst 1709 hatte Anton Ulrich eine neue Kirchenordnung für das Herzogtum Braunschweig-Wolfenbüttel erlassen, in deren Einleitung er versichert hatte, dass es ein vornehmliches Anliegen seiner Regierung wäre, "wie das heilige geoffenbahrte Wort Gottes und die daraus fließende, bei der christlichen Reformation gereinigte Lehre in Unserem Land rein und ohnbefleckt erhalten" würde.
In Zusammenhang mit seinem Glaubenswechsel "gab der Herzog auf Verlangen der Stände die Versicherung, dass jedermann im Lande seiner Gehorsamspflicht gegenüber dem Fürsten entbunden sein sollte, wenn dieser ihm etwas zumuten würde, was der Augsburgischen Konfession und den darauf gegründeten Bekenntnisschriften des Landes zuwider wäre."
Die Landstände verlangten die Garantie, dass der Bekenntnisstand der Bevölkerung im Lande unverändert bleiben und auf keinen Fall beeinträchtigt würde. Auch wenn seit dem Westfälischen Frieden von 1648 der Grundsatz: "Cuius regio, eius religio" (Wessen Land, dessen Religion) des Augsburger Religionsfriedens von 1555 außer Kraft gesetzt war, so befürchteten die evangelischen Untertanen doch eine verstärkte Einflussnahme von katholischer Seite auf die Regierungsgeschäfte, die den Evangelischen womöglich zum Nachteil gereichen würde.

Anlass zur Unruhe bot bereits die im September 1708 erteilte Religionsfreiheit für die Katholiken in der Stadt Braunschweig. Anton Ulrich ließ in der Nachbarschaft des Grauen Hofes, der Stadtresidenz der Herzöge, an deren Stelle später das Schloss gebaut werden sollte, eine eigene Kirche für die katholische Gemeinde errichten.
Den Entwurf lieferte der Landbaumeister Hermann Korb. Die katholische Nikolaikirche, die im 2. Weltkrieg zerstört worden ist, war ein verputzter Fachwerkbau mit ganz schlichtem Äußeren, jedoch einem umso aufwendigeren Innenraum in Gestalt einer Wandpfeilerkirche mit Chor.
Die Grundsteinlegung fand am 7. April 1710 statt, geweiht wurde das neue Gotteshaus am 3. Dezember 1712.
Die Fertigstellung der Ausstattung zog sich allerdings bis 1742 hin. Graf Damian Hugo von Schönborn fungierte als Bauherr im Namen Kaiser Karls VI., der zusammen mit seiner Gemahlin Elisabeth Christine, Anton Ulrichs Enkelin, offensichtlich Anteil am Aufblühen der katholischen Gemeinde in Braunschweig nahm.

Welches Aufsehen der Braunschweiger Kirchenbau in den katholischen Teilen des Reiches erregte, lässt sich daran erkennen, dass der Mainzer Erzbischof Lothar Franz von Schönborn auf dem Reichstag zu Augsburg alle katholischen Reichsstände zu Spenden für die Realisierung des Projektes aufrief und seinen Hofbaumeister Dientzenhofer nach Braunschweig schickte, von welchem sich Hermann Korb allerdings nicht hineinreden ließ.

Was Anton Ulrich letzen Endes konkret zu seinem Glaubenswechsel bewogen hat, bleibt ungewiss.
Zwar hat er selbst sich von machtpolitischen Überlegungen distanziert, doch das erscheint wenig glaubwürdig. Dass er dabei seinem Gewissen gefolgt ist, sollte man ernst nehmen, doch um theologische Bekenntnisfragen kann es sich nur am Rande gehandelt haben, denn der Herzog stellte selbst fest, "dass ich anitzo eben so wenig ein großer katholischer Orthodoxe bin, als ich vorhin ein lutherischer gewesen bin."
Dreimal suchte er in Rom um die Ausnahmegenehmigung nach, das Altarsakrament unter beiderlei Gestalt empfangen zu dürfen, was vom Papst jedesmal abgelehnt wurde.
Bei alledem bleibt es jedenfalls eine Tatsache, dass Anton Ulrich seine damit verbundenen politischen Ziele, wie auch immer sie im einzelnen ausgesehen haben mögen, nicht erreicht hat. Der alte Herzog geriet in seinen letzten Lebensjahren am Hof und innerhalb seiner Familie in eine zunehmende Isolation.

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Die Reaktion August Wilhelms: Festhalten am lutherischen Bekenntnis

Interessante Hinweise auf die Haltung August Wilhelms in Religionsfragen geben die zahlreichen Briefe seines Sekretärs Julius Basilius Pape, des späteren Geheimen Staatsrats und Dekans des Stiftes St. Blasii zu Braunschweig.
Pape, der als Vertrauter des Erbprinzen gelten muss, hatte die Aufgabe, ihm alles Wissenswerte vom Hofe zu berichten, wenn jener sich beispielsweise in seinem Schloss Langeleben im Elm aufhielt oder auf Reisen befand. Die Schreiben enthalten vom neuesten Hofklatsch bis hin zu schwerwiegenden politischen Entscheidungen allerlei Aussagen, die tiefgreifende Rückschlüsse zulassen.

Erbprinz August Wilhelm betrachtete die Konversion seines Vaters mit äußerster Ablehnung. Das Verhältnis zwischen Vater und Sohn war ohnehin nicht das Beste. Oft genug mag August Wilhelm von allen Seiten auf das künftige Bekenntnis im Land und auf seine eigene Haltung in Fragen der Religionspolitik angesprochen worden sein.
Für ihn als überzeugten Lutheraner stand außer Zweifel, dass er persönlich am evangelisch-lutherischen Bekenntnis festhalten und gegenüber den Katholiken im Lande keine weiteren Zugeständnisse machen würde.

Ende November 1712, als der Bau der katholischen Nikolaikirche vor seiner Fertigstellung und Einweihung stand, wurde die Stimmung auf evangelischer Seite immer frostiger. Pape schrieb beispielsweise, der (evangelische) Dompropst würde in jenen Tagen von einer Reise zurückerwartet und würde am folgenden Sonntag das Abendmahl halten, und fügte fast zynisch hinzu, vermutlich hätte ihn keine Nachricht von der bevorstehenden Einweihung erreicht, sonst würde er "sich wohl zu Bevern verweilet haben."
In demselben Brief berichtete er über den Zustand des todkranken Oberstallmeisters Dage-roth:
"Er soll in großer Gelassenheit und bey freudigem Muht seiner aufflösung erwarten, Seinen Catholischen Sohn hat Er nur einmahl vor Sich kommen lassen, und Ihn sehr nachdrücklich ermahnet, wieder auff den Rechten Weg zu treten, nach solcher vermahnung aber, hette Er Ihn nicht mehr vor sich lassen wollen."
Aus diesem Verhalten eines Vaters auf dem Sterbebett ist zu entnehmen, mit welch harter Ablehnung die lutherischen Angehörigen der Hofgesellschaft selbst auf die Konversion enger Angehöriger zum katholischen Glauben reagierten.

Anfang 1714 wurde verschiedentlich der Wunsch der Katholiken laut, auch in der Residenzstadt Wolfenbüttel eine eigene Kirche zu bauen. Die empörten Reaktionen daraufwaren so heftig, dass Anton Ulrich sich genötigt sah, noch wenige Wochen vor seinem Tod, als er die Rechte der Katholiken im Land erneut bestätigte, zu verfügen, dass die öffentliche Abhaltung der katholischen Messe allein in Braunschweig gestattet würde und an keinem anderen Ort.
August Wilhelm hatte in einem Schreiben an Pape bereits klargestellt, dass er nicht bereit wäre, "papistischen Gottesdienst" in Wolfenbüttel zu dulden, und dies an vier Punkten erläutert.
Pape sollte im Auftrag August Wilhelms in Salzdahlum beim Herzog sondieren, wie jener sich in der Frage katholischer Gottesdienste in Wolfenbüttel zu verhalten gedachte.
Es gelang ihm jedoch bei der Audienz nicht, erschöpfende Auskünfte zu dem Thema zu erhalten.
Anton Ulrich hätte nur gesagt, "was ich wegen des Religionswesens in Wolfenb. mit meinem Sohn gesprochen hat ja keine eile, kombt Zeit, so kombt raht, wer weiß wie lange ich lebe! Mein Sohn hat künfftig macht zu thun, was Er will, das war alles was Sie wegen des religions puncts berührten."

Nach dem Tod Anton Ulrichs übernahm August Wilhelm am 23. März 1714 die Regierung. Damit begann für das Herzogtum eine Zeit der "lutherischen Erneuerung".
Zwar konnte August Wilhelm der katholischen Gemeinde Braunschweig ihre Rechte nicht einfach wieder entziehen, sie blieb ebenso wie die Reformierten, die seit 1704 Religionsfreiheit genossen und seitdem in der Bartholomäuskirche ihre Gottesdienste feiern, in der Stadt Braunschweig toleriert, aber die Katholiken wurden systematisch ins Abseits gedrängt.
Sofort ab 1714 wurden Grundstücke in der Nachbarschaft der Nikolaikirche angekauft, auf denen August Wilhelm Kasernen für die Husaren errichten ließ, um den freien Blick auf das katholische Kirchengebäude zu verstellen.

1722 erließ er eine Verordnung, die es Mönchen und katholischen Priestern verbot, "denen in hiesigen Landen wohnenden der Römisch Catholischen Religion zugethanen Leuten Sacra zu administrieren und dergestalt ein Exercitium Religionis an Orthen, wo solches a tempore Reformationis nicht gewesen einzuführen", ausgenommen im Falle von Krankheit, wovon allerdings die herrschaftlichen Behörden vor Ort in Kenntnis zu setzen waren.
Alles in allem sollte ein eigenmächtiges "Eindringen derer Römisch Catholischen Geistlichen nicht toleriret" werden.
Eine Intervention seiner Nichte, der Kaiserin, zugunsten der Katholiken blieb erfolglos. August Wilhelm ließ sich in seiner strengen Linie nicht umstimmen.

Während der Regierungszeit August Wilhelms wurde das geistliche Leben im Land durch den Theologen Gottlieb Treuer, den noch Anton Ulrich 1707 aus Magdeburg zum Konsistorial- und Kirchenrat, Generalsuperintendenten und erstem Pastor an der Hauptkirche Beatae Mariae Virginis in Wolfenbüttel sowie zum Abt von Riddagshausen berufen hatte, entscheidend beeinflusst.
Treuer war durch seine Zeit an der Universität Leipzig von einem bekenntnistreuen Luthertum geprägt. Er wurde zum Beichtvater des Erbprinzen, der ihn nach seinem Regierungsantritt sogleich zum Oberhofprediger ernannte. Von Anfang an förderte August Wilhelm das traditionelle Luthertum.
Um nach all den Verwirrungen der vergangenen Jahre Klarheit in Glaubensdingen zu schaffen, ließ er alle Pfarrer des Landes nacheinander jeweils mittwochs in seiner Gegenwart über die Artikel der Augsburgischen Konfession, danach über die übrigen Bekenntnisschriften der braunschweigischen Landeskirche predigen, wodurch er einen jeden einzeln einer Prüfung unterzog.
Die zweihundertjährigen Jubiläen der Reformation wurden 1717 (Thesenanschlag), 1728 (Reformation in der Stadt Braunschweig) und 1730 (Augsburgische Konfession) landesweit festlich begangen.

Weit über August Wilhelms Tod am Karfreitag des Jahres 1731 hinaus blieb die Festigung des Lutherthums im Lande spürbar. In dem für seine Leichenpredigt verfassten Lebenslauf werden seine Frömmigkeit und seine Maßnahmen zur Förderung des lutherischen Bekenntnisses ausführlich gewürdigt. Unter anderem heißt es darin:

"Die Gottesfurcht und Sorge war dasjenige, so zur Verherrlichung des Göttlichen Nahmens, und beständiger Erhaltung der reinen evangelischen Religion beförderlich, wurden bey dero angetrettenen Regierung gleichsam zum Grundstein geleget; dahero dann der Verfolg derselben nicht anders als Höchst glücklich und die Beschließung von Gott gesegnet und ruhig seyn konnte. Dahin zielten vornehmlich die gleich anfangs aus dero eigenen hohen Bewegnis gemachte Christlöbl. Verordnung, dass in dero Schloss-Kirchen in denen hierzu angeordneten Mittwochs-Predigten die Augspurgische Confession mebst dem Corpore Doctrina Julio (eine Bekenntnisschrift der braun-schweigischen Kirche), und zwar von denen Predigern, aus dero gantzen Lande, nach der Ordnung erklähret werden sollte. (...) Von dieser dero Christ-Fürstl. Sorge, in Ausbreitung und Verherrlichung der Göttlichen Ehre, werden die verschiedene, sowohl alhier in Wolfenbüttel und Brauns chweig, als auch auf dem Lande, entweder gantz neu erbauete, oder herrlich reparirte Gottes-Häuser, bis auf die späteste Nachkommenschafft Zeugnis geben."

Zu den unter August Wilhelm neu errichteten oder reparierten Kirchen, von denen hier die Rede ist, zählt die 1724 fertiggestellte Schlosskirche im Grauen Hof in Braunschweig, außerdem der Neuaufbau der kurz nach ihrer Fertigstellung zerstörten Trinitatiskirche in Wolfenbüttel durch Hermann Korb von 1716-1719 und auch schon der erste größere Kirchenbau unter seinem Patronat aus seiner Zeit als Erbprinz, die Schlosskirche in Salder.

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Fazit: Der Kirchenbau in Salder als Zeugnis für die Religionspolitik August Wilhelms

Der Bau der Quersaalkirche in Salder unter Erbprinz August Wilhelm muss vor dem Hintergrund der Religionspolitik im Herzogtum Braunschweig-Wolfenbüttel betrachtet werden, er ist als Reaktion und deutliches Zeichen August Wilhelms auf den Übertritt seines Vaters zum katholischen Glauben zu verstehen.
Friedrich Wagnitz bewertet den Wiederaufbau der 1705 niedergebrannten Wolfenbütteler Trinitatiskirche, den Anton Ulrich zugunsten der Braunschweiger Nikolaikirche vernachlässigt und den August Wilhelm schleunigst durchgeführt hatte, sobald die Neugestaltung der Fassaden des Wolfenbütteler Schlosses fertiggestellt und die Handwerker somit verfügbar waren, als "sichtbares Zeugnis" für "das treue Festhalten am lutherischen Bekenntnis."

Dies muss erst recht für den einige Jahre früher und noch zu Lebzeiten Anton Ulrichs begonnenen Kirchenneubau in Salder gelten, der in einer Phase entworfen worden war, als die Kontroversen um die Frage des richtigen Bekenntnisses auf ihrem Höhepunkt waren.
Auch wenn Bittschreiben der Gemeinde Salder um eine Reparatur bzw. einen Neubau ihrer baufälligen Kirche vorliegen - veranlasst und auch grötßenteils finanziert hat den Kirchenbau der Patron, Erbprinz August Wilhelm.
Das Bauprojekt in Salder findet zweimal Erwähnung in den Briefen seines Sekretärs Pape aus dem Frühjahr 1714. Pape hatte sich offenbar um den Fortgang des Bauwesens zu kümmern und darüber Bericht zu erstatten. dass August Wilhelm seinen Sekretär und Vertrauten dafür einsetzte, zeigt, welche Wichtigkeit er dem Projekt beimaß.
Da seine eigenen Einkünfte nicht besonders reichhaltig waren, wurde es für ihn zu einer gewaltigen Belastung, die nötigen Gelder aufzubringen. Pape sah jedenfalls Schwierigkeiten auf sich und seinen Herrn zukommen:

"Wegen des Sald[erschen] Kirchen Baus ... komme ich itzo etwas in sorgen, indem der dazu angenommene Zimmermeister Joachim Beyms [?], ein geschickter junger Man, vor 2 tagen gestorben, muss also einen anderen tüchtigen man auszurichten bedacht seyn, auch bey ew. Durchl. Bey dero Zurückkunft nach Wolffenb. unterth. vernehmen und überlegen, wo man die Gelder zu gedachtem Kirchen Bau nöhtig hernehmen möge, wie nicht nur bewußte 100 Thaler von Braband wie auch 300 Thaler aus dem Kirchen vorraht verbauet und berechnet worden sondern sich würcklig schon 92 Thaler im Vorschuß finden, es wird wol kein ander Mittel seyn, als sich der Gelder durch ein anderweites anlehen, habhafft zu machen, woher die Zinsen darauff aber zu nehmen, wird das vornehmste deliberandum (zu erwägende Problem) mit seyn, das benöh-tigte dannen holtz liegt dero behufs schon längst vor Wolfenb. und wartet auf bessere wege zur abfahrung."

Es blieb August Wilhelm nichts anderes übrig, als einen weiteren Kredit aufzunehmen, um den Bau fertigstellen zu können; denn das angefangene Bauprojekt aufzugeben - anscheinend war dieser Vorschlag geäußert worden, - wäre unklug und dem Ansehen des Erbprinzen höchst abträglich gewesen, wie Pape am folgenden Tag in einem weiteren Brief konstatierte:

"Was den Saldersch. Kirchen-Bau belanget, ist solcher wol nicht zu redressiren (zurückzuziehen), sondern muss publiquer Ursachen und um des raisonnirens (Geredes) willen fortgesetzet werden, es geschehe durch was mittel es auch wolle, Ew. Durchl. wissen Gnäd. am besten, wie Sie zu diesem Bau kommen sind, hetten Ew. Durchl. etwa in künfftigen Regierungs Stande zu Gottes Ehren etwas votiret (gelobt), könnte die achevirung (Fertigstellung) dieser Kirche solches erfüllen und müßten inzwischen der Vorschuß erfordernder Kosten besorgt werden, Gott wird auch hierin wie in anderen, raht zu schaffen wissen..."

Unter dem Druck der öffentlichen Meinung sah sich August Wilhelm gezwungen, den Kirchenbau, der allgemein mit seiner Person in Verbindung gebracht wurde, unter allen Umständen zu Ende zu führen.
In seiner Zeit als Erbprinz hatte August Wilhelm das Schloss Salder als Sommerresidenz genutzt. Seine neue Schlosskirche wurde also von Angehörigen des Hofes und auswärtigen Gästen wahrgenommen.
Wie sein Onkel Rudolf August, welcher während seiner Zeit als Erbprinz die Pfarr- und Hofkirche in Kissenbrück hatte errichten lassen, ließ auch August Wilhelm einen eigenen Kirchenneubau ausführen.
Einzelheiten zum Planungs- und Bauverlauf bleiben mangels Quellen ungeklärt. Insbesondere das Entstehungsdatum von Völckers Entwurf ist nicht mit letzter Sicherheit zu bestimmen, daher kann auch ein Zusammenhang mit den Idealentwürfen von Leonhard Christoph Sturm nur vermutet werden. Alle Indizien weisen jedoch darauf hin, dass der Kirchenneubau von Salder im Kontext der Auseinandersetzungen um die Konversion Anton Ulrichs zu begreifen ist.

Solange sein Vater lebte, konnte August Wilhelm keinen großen Einfluss auf die Religionspolitik im Land nehmen und erst recht keine Entscheidungen treffen. Er konnte folglich auch keine Kirchenbauten veranlassen oder deren Gestaltung bestimmen.
Lediglich in dem einen Dorf, dessen Kirchenpatronat er innehatte, weil er es aus eigenem Recht käuflich erworben hatte, konnte er frei schalten und walten. Mit dem Bau dieser unübersehbar evangelischen Quersaalkirche dokumentierte der Erbprinz, dass er keinesfalls gesonnen war, dem Beispiel seines Vaters zu folgen, sondern dass er am lutherischen Glauben festhalten würde.

Der Kirchenbau in Salder ist somit als August Wilhelms architektonisches Glaubensbekenntnis zu verstehen.

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