Die kirchliche Trauung

Können wir uns auch kirchlich trauen lassen, wenn beide Eheleute kein Mitglied der Kirche sind?

In einer Trauung wollen zwei Eheleute als Mitglieder der Gemeinschaft der Gläubigen und als Kinder Gottes in einem Traugottesdienst ihre Ehe unter Gottes Segen stellen. Daher beantworten sie in der Trauung ihr gegenseitiges Treuebekenntnis mit "Ja, mit Gottes Hilfe". Demnach ist es logisch, dass beide Eheleute auch Mitglied der Gemeinschaft der Gläubigen sind, d.h. Mitglied der Kirche.

Ist eine kirchliche Trauung möglich, wenn ein Ehepartner kein Mitglied der Kirche ist?

Wenn ein Ehepartner keiner Kirche angehört, kann ein "Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung" gefeiert werden. Dieser Gottesdienst ähnelt einer Trauung, aber es wird nicht das Treuebekenntnis vor Gott gesprochen. Eine Segnung des Ehepaares findet jedoch statt. Ein Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung wir auch nicht in das Familienbuch eingetragen.

Wie gehe ich vor, um mich für eine kirchliche Trauung anzumelden?

Für die Anmeldung einer Trauung kommen sie bitte in das Pfarrbüro, wo Ihr Trauwunsch aufgenommen wird und ein Termin für ein Traugespräch mit dem Pastor oder der Pastorin vereinbart wird. Als Unterlagen brauchen sie ihr Familienbuch, wenn sie es nach der standesamtlichen Eheschließung erhalten haben. Wenn ein Ehepartner nicht in der Gemeindemitglied ist, wo die Trauung stattfinden soll, dann benötigt er eine Dimissoriale (Überweisung), aus der hervorgeht, in welcher Gemeinde dieser Mitglied ist.

Mein Partner ist katholisch, ich aber evangelisch. Welche Art der kirchlichen Trauung ist möglich?

Wenn ein Ehepartner der Katholischen Kirche angehört, ist auch eine Trauung möglich. Allerdings muss das Ehepaar sich vorher bewusst sein, was für eine Trauung sie möchten. Die Trauung in der evangelischen Kirche ist ein Gottesdienst, in dem die Eheleute gesegnet werden. In der Katholischen Kirche dagegen spenden sich die Eheleute gegenseitig das "Sakrament der Ehe".
Von daher kann entweder ein ökumenischer Gottesdienst mit einem evangelischen und katholische Geistlichen stattfinden, in dessen Rahmen dann ein katholischer Priester nach katholische Verständnis die Trauung vornimmt oder ein evangelischer Pfarrer/in nach evangelischem Verständnis.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass nur eine evangelische Trauung gefeiert wird. In diesem Fall, wo nur ein evangelischer Pfarrer die Trauung vornimmt, sollte vorher mit dem für den katholischen Ehepartner zuständigen Pfarrer ein Gespräch geführt werden. Er kann dann bei dem katholischen Bischof eine so genannte "Dispens" beantragen, d.h. die katholische Kirche akzeptiert die Trauung, auch wenn ein evangelischer Pfarrer sie durchgeführt hat.

Kann ich mich in der Schlosskirche Salder trauen lassen, wenn ich in einer anderen Gemeinde Mitglied bin?

Eheleute, die sich trauen lassen wollen, können die Schlosskirche in Salder als Traukirche auswählen, auch wenn sie nicht der Kirchengemeinde in Salder angehören. In diesem Fall erfolgt auch eine Anmeldung der Trauung im Pfarrbüro in Salder, aber gleichzeitig sollte Kontakt mit dem für die Eheleute zuständigen Pfarramt aufgenommen werden. Der zuständige Pfarrer kann dann die Trauung in der Schlosskirche vornehmen.

Welche Kosten entstehen bei einer Trauung in der Schlosskirche?

Wird die Schlosskirche als Traukirche ausgewählt, entstehen für die Eheleute folgende Kosten: Nutzung der Kirche 60,- € sowie je 25,- € für Organistin und Küster. Wir müssen diese Kosten erheben, denn unserer Kirchengemeinde entstehen bei dieser Trauung Kosten, die Kirchensteuer der Eheleute erhält aber die Kirchengemeinde, wo sie gemeldet sind.

Wenn Sie sich in der Schlosskirche trauen lassen möchten, können Sie jederzeit Kontakt mit Pfarrer Ulrich Gantert aufnehmen.