Ich möchte wieder in die Kirche eintreten. An wen soll ich mich wenden?
Wenn jemand aus der evangelischen Kirche ausgetreten ist und nun wieder eintreten möchte, dann kann er sich an sein zuständiges Pfarramt wenden, an die Propstei Salzgitter-Lebenstedt oder an eine Wiedereintrittsstelle in der Landeskirche, z. B. am Dom in Braunschweig. Dort wird mit einem Pfarrer/in ein vertrauliches Gespräch geführt, in dessen Rahmen z.B. über die Gründe des Austrittes und des nun erwogenen Eintrittes gesprochen wird. Außerdem werden die Formalien für einen Wiedereintritt erledigt. Dabei kann der Wiedereintretende seinen Wunsch äußern, zu welcher Kirchengemeinde er gehören möchte.
Und wenn ich Katholik bin und zur evangelischen Kirchengemeinde überwechseln möchte?
Wenn jemand aus der Katholische Kirche in die Evangelische Kirche wechseln will, so muss er zuerst aus der Katholische Kirche austreten und dann zum Wiedereintritt in die Evangelische Kirche gehen.
Ich möchte in die evangelische Gemeinde eintreten. Wie habe ich vorzugehen?
Wenn jemand, der noch nie der evangelischen Kirche angehört hat, dazugehören will, so kann er zu dem evangelischen Pfarramt gehen, das in seiner Nähe liegt, oder zu dem evangelischen Pfarrer/in, den oder die er gut kennt. Dann wird dort ein Taufunterricht vereinbart, an dem der Interessierte teilnimmt, um den christlichen Glauben kennen zulernen und an dessen Ende die Taufe steht. Dieser Taufunterricht ist in der Regel ein persönliches Gespräch und wird in einer Gruppe von Taufinteressierten oder im Einzelgespräch geführt. Die Taufe am Ende des Taufunterrichtes ist dann der Eintritt in die evangelische Kirche.
Welche Vorteile habe ich von der Mitgliedschaft in der Kirche?
Die Kirche ist eine große Gemeinschaft. In ihr tauschen sich die Menschen über ihren Glauben aus und bekommen dadurch neue Anregungen für die großen Fragen nach Ursprung, Sinn und Ziel des Lebens. Darüber hinaus erwerben Sie mit der Kirchenmitgliedschaft verschiedene Rechte, z. B. das Recht, ein Patenamt zu übernehmen, kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen (z. B. die kirchliche Trauung, das kirchliche Begräbnis, Nottaufen) und an vielen Angeboten Ihrer Kirchengemeinde teilzunehmen. Sie haben zudem das Recht, an den alle sechs Jahre stattfindenden Wahlen zum Kirchenvorstand teilzunehmen, selbst zu wählen oder sich in ein kirchliches Amt wählen zu lassen.
Was kostet ein Eintritt in die Kirche?
Der Eintritt ist kostenlos, der Austritt jedoch nicht.
Was kostet die Mitgliedschaft?
Es gibt viele Kirchenmitglieder, die gar keine Kirchensteuer zahlen (z.B. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner). In der Regel müssen 9 Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlt werden. Dies gilt ab einem Bruttoeinkommen von 899,99 € für Ledige, 1.703,99 € für Verheiratete und 2.258,99 € für Verheiratete mit einem Kind. Wer 2.500 € brutto im Monat verdient und verheiratet ist, zahlt nur 12,69 € Kirchensteuer monatlich. Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. So verringert sich Ihre Steuerschuld. Die Kirche ist dankbar, dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen. Falls Sie eine Lohnsteuerkarte haben: Bitte lassen Sie Ihre Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem Wiedereintritt eintragen.